Gemeinschaftsarbeit - Die Arbeitskarte ab 2026
Ab diesem Jahr wird die Gemeinschaftsarbeitskarte nicht mehr an Sie als Mitglied Anfang des Jahres versandt.
Vielmehr wird Ihre Karte im Vereinshaus durch die Obmänner gepflegt.
D.h. nach einer geleisteten Gemeinschaftsarbeit trägt der jeweilige Obmann ihre Stunden in Ihre Karte ein und unterzeichnet diese.
Sie können gerne im Laufe des Jahres an den Sprechzeiten Ihre Karte einsehen, um so zu erfahren, wie der aktuelle Status ihrer Gemeinschaftsarbeit aussieht.
Am Ende des Jahres werden die Stunden durch den Kassierer in ihrer Endabrechnung berücksichtigt.
Allgemeines:
Die Termine der Gemeinschaftsarbeit werden in den Schaukästen und auf der Internetseite des Vereins bekanntgegeben. Die Termine werden so festgelegt, dass eine
Grundordnung in der Vereinsanlage sichergestellt ist.
Wenn es notwendig ist, kann es vorkommen, dass unsere Obleute die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Gartenfreunde telefonisch ansprechen oder per Mail
anschreiben, um sie für besondere Arbeitseinsätze einzusetzen.
Nach erfolgter Gemeinschaftsarbeit werden die geleisteten Arbeitsstunden vom Obmann in der Arbeitskarte erfasst und abgezeichnet!
Pro Parzelle dürfen nur maximal 2 Personen gleichzeitig Gemeinschaftsarbeit leisten! Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht zur Gemeinschaftsarbeit herangezogen
werden.
Wer eine Jahresarbeit mit freier Zeiteinteilung übernehmen möchte, sollte sich an seinen zuständigen Obmann wenden und Einzelheiten besprechen.
Eine der wichtigsten Pflichten der Mitglieder ist es, dass sie für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen. Nur durch die Zusammenarbeit der
Vereinsmitglieder ist es möglich, unsere Gartenanlage zu pflegen und zu erhalten.
Grundsätzlich gilt:
Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Die Gemeinschaftsarbeit darf nicht als notwendiges Übel oder gar als
Zwangsarbeit betrachtet werden. Die Gartenfreunde sollten die Möglichkeit nutzen, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennenzulernen.
Leider ist es unumgänglich darauf hinzuweisen, dass jedes Vereinsmitglied laut Satzung, zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet ist. Ein Freikaufen ist nicht im
Sinne der Gartengemeinschaft und unfair gegenüber den anderen Gartenfreunden.