Gartenverein Mallau e.V. Mannheim - Neckarau
Gartenverein Mallau e.V.Mannheim - Neckarau

Die Gemeinschaftarbeitskarte

Gemeinschaftsarbeit - Die Arbeitskarte!
 
Zusammen mit der Jahresrechnung wird jedem Pächter die Arbeitskarte für das Gartenjahr zugeschickt, in der die geleisteten Arbeitsstunden eingetragen und von einem Obmann abgezeichnet werden müssen.
 
Das bedeutet, dass jeder Pächter am Ende des Gartenjahres seine Arbeitskarten im Vereinshaus zu den Sprechzeiten abgeben muss.
 
Die Nichtabgabe der Arbeitskarte am Jahresende hat zur Folge, dass keine Gemeinschaftsarbeit gutgeschrieben wird.
 
Allgemeines:
 
Die Termine der Gemeinschaftsarbeit werden in den Schaukästen und auf der Internetseite des Vereins bekanntgegeben. Die Termine werden so festgelegt, dass eine Grundordnung in der Vereinsanlage sichergestellt ist.
 
Wenn es notwendig ist, kann es vorkommen, dass unsere Obleute die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Gartenfreunde telefonisch ansprechen oder per Mail anschreiben, um sie für besondere Arbeitseinsätze einzusetzen.
 
Nach erfolgter Gemeinschaftsarbeit werden die geleisteten Arbeitsstunden vom Obmann in der Arbeitskarte erfasst und abgezeichnet! 
 
Pro Parzelle dürfen nur maximal 2 Personen gleichzeitig Gemeinschaftsarbeit leisten! Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht zur Gemeinschaftsarbeit herangezogen werden.
 
Wer eine Jahresarbeit mit freier Zeiteinteilung übernehmen möchte, sollte sich an seinen zuständigen Obmann wenden und Einzelheiten besprechen.
 
Eine der wichtigsten Pflichten der Mitglieder ist es, dass sie für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen. Nur durch die Zusammenarbeit der Vereinsmitglieder ist es möglich, unsere Gartenanlage zu pflegen und zu erhalten.
 
Grundsätzlich gilt:
 
Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Die Gemeinschaftsarbeit darf nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit betrachtet werden. Die Gartenfreunde sollten die Möglichkeit nutzen, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennenzulernen.
 
Leider ist es unumgänglich darauf hinzuweisen, dass jedes Vereinsmitglied laut Satzung, zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet ist. Ein Freikaufen ist nicht im Sinne der Gartengemeinschaft und unfair gegenüber den anderen Gartenfreunden.

Kontakt

Telefonisch erreichen Sie uns unter:

0621/85 82 74

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